Participation policy
GN Finance AG (hereinafter „the Company“) is an „asset manager“ as defined in Art. 367a(3) of the Liechtenstein Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR, Persons and Companies Act)
- and is therefore obliged to describe its participation policy pursuant to Art. 367h PGR). 1 no. • The Company does not exercise any shareholder’s rights in the sense of Art. 367h(1)(1) PGR that are based on participation in the companies in which the Company has invested in the framework of asset management mandates. In particular, no rights with regard to the general meetings of shareholders of public limited companies / corporations are exercised. The right to receive a share in the profits and the entitlement to subscription rights are exercised in agreement with the clients.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 no. 2 PGR erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 no. 3 PGR findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären oder anderen einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von Art. 367h Abs. 1 no. 5 und 6 PGR findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von Art. 367h Abs. 1 no. 7 PGR erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
GN Finance AG